- Verkehrsauffassung
- Verkehrsanschauung; Auffassung und Anschauung bestimmter beteiligter Kreise (z.B. der Großhändler, der Endverbraucher etc.). Nach der V. richtet sich der Inhalt, der Werbeaussagen im Wettbewerb zukommt.- Vgl. auch ⇡ sittenwidrige Werbung, ⇡ irreführende Werbung. Oft entspricht die V. auch einer ⇡ Verkehrssitte bzw. einem ⇡ Handelsbrauch.- Auf die V. greifen die Zollstellen und in Streitverfahren die Finanzgerichte zurück, wenn z.B. bei der Einordnung einer Ware in den Zolltarif ein Warenbegriff durch zollamtliche Vorschriften nicht bestimmt werden kann.
Lexikon der Economics. 2013.